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Zu beachten: Regelungen für Webseiten-Betreiber

Druckversion

Bei Ihrem Domain-Namen müssen Sie das Markenrecht beachten - zuständig ist das Deutsche Patentamt in München:
http://www.dpma.de/index.htm

Sie dürfen auch in Ihrem Domain-Namen und natürlich auf Ihrer Webseite keine unzutreffende Angaben zu Ihrem Angebot machen. Zuständig ist die Wettbewerbszentrale:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/

Umgang mit persönlichen Daten, Weitergabe von Kundendaten etc:
Telemediengesetz

Unter das Telemediengesetz fällt auch die Verpflichtung zu einem Webimpressum.

Für journalistische, redaktionelle Texte gilt zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien RStV.

Für den Internet-Handel gilt wie für jede Art von Versandhandel das BGB
§ 312b BGB - Fernabsatzverträge
ein guter Ansprechpartner ist die örtliche IHK
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/e-commerce/