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Datenschutz

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Datenschutz ist Ländersache:
"Der Hessische Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Regelungen bei den öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Landkreise sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei deren Vereinigungen innerhalb des Landes Hessen. Seit dem 1. Juli 2011 kontrolliert er zusätzlich auch die nicht öffentlichen Stellen, wie beispielsweise private Unternehmen, Versicherungen oder Vereine mit Sitz in Hessen. 

Zur Erfüllung dieser Aufgabe gibt er Stellungnahmen ab zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers, die datenschutzrechtlichen Bezug haben, berät und kontrolliert er die Daten verarbeitenden Stellen, kümmert er sich um die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer Behörde oder eines Unternehmens in ihren Rechten verletzt sehen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten."

http://www.datenschutz.hessen.de/

Webseitenbetreiber sind verpflichtet, darüber zu informieren, welche personenbezogene Daten sie erheben und wie sie damit umgehen.

Es gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung.

https://dsgvo-gesetz.de/