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Recht am eigenen Bild

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Grundsätzlich dürfen Personen nicht ohne ihre Einwilligung erkennbar abgebildet werden. Ausnahme sind öffentliche Kundgebungen, in denen eine Menschenmenge abgebildet wird und Personen als "Beiwerk" zu Gebäuden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild