Start zu beachten
 
 
 

Sprache

Lexika
 
Domain-Namen, Marken, Wettbewerb, Telemedien, Fernabsatz PDF Drucken E-Mail

bei Ihrem Domain-Namen müssen Sie das Markenrecht beachten - zuständig ist das Deutsche Patentamt in München

 

http://www.dpma.de/index.htm

 

Sie dürfen auch in Ihrem Domain-Namen und natürlich auf Ihrer Webseite keine unzutreffende Angaben zu Ihrem Angebot machen. Zuständig ist die Wettbewerbszentrale.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/

 

Umgang mit persönlichen Daten, Weitergabe von Kundendaten etc.

 

Telemediengesetz

 

Unter das Telemediengesetz fällt auch die Verpflichtung zu einem Webimpressum. Einen guten Assistenten - und den Gesetzestext - finden Sie hier:

 

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

 

Für den Internet-Handel gilt wie für jede Art von Versandhandel das BGB

 

§ 312b BGB - Fernabsatzverträge

 

ein guter Ansprechpartner ist die IHK

 

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/fernabsatz