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bei Ihrem Domain-Namen müssen Sie das Markenrecht beachten - zuständig ist das Deutsche Patentamt in München
Sie dürfen auch in Ihrem Domain-Namen und natürlich auf Ihrer Webseite keine unzutreffende Angaben zu Ihrem Angebot machen. Zuständig ist die Wettbewerbszentrale. http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
Umgang mit persönlichen Daten, Weitergabe von Kundendaten etc.
Unter das Telemediengesetz fällt auch die Verpflichtung zu einem Webimpressum. Einen guten Assistenten - und den Gesetzestext - finden Sie hier:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php Für den Internet-Handel gilt wie für jede Art von Versandhandel das BGB
§ 312b BGB - Fernabsatzverträge
ein guter Ansprechpartner ist die IHK
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/fernabsatz |