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Urheberrecht PDF Drucken E-Mail

Das Urheberrecht bzw. Copyright ist in einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Im allgemeinen erlischt das Recht eines Autors erst 70 Jahre nach Tod bei Literatur, 50 Jahre nach Tod bei Fotos.
Ausgenommen hiervon sind Zitate.

Siehe zum Beispiel die Regelung der Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

Zur deutschen Rechtsprechung:

http://www.kopienbrauchenoriginale.de/enid/2874da9730aedeb19299742880f634e8,0/3p.html

Das Urheberrecht gilt für jede Art von kreativer Produktion: Bild, Text und Musik.

Text-Autoren können ihre Werke bei der VG-Wort melden, die VG-Wort treibt Gebühren für Vervielfältigungen der Werke ein. Für Musik ist die GEMA zuständig. Für Bilder die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST.