Von b_funke |

Die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)"
gilt für Behörden der Bundesverwaltung.

Ziel ist es, jedem den Umgang mit dem Internet und mit Computerprogrammen zu ermöglichen.

Lander haben eigene Regelungen. In Hessen gibt es das  »Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG und HessBGG in leichter Sprache)«

Informationen zu den Kriterien für barrierefreie Webseiten erhalten Sie bei Initiative der Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet.

Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

https://www.bmas.de/