Von b_funke |
Interview mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Baden Württemberg über die Nutzung von Social Media Kanälen
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Facebook Fanpages bedeutet, dass Nutzer für das datenschutzrechtliche Verhalten von Social Media Plattformen mitverantwortlich sind.
Stefan Brink vertritt die Auffassung, dass damit die behördliche und gewerbliche Nutzung von Social Media in Frage gestellt ist.