Von b_funke | Mo., 15.04.2024 - 00:41 Grundsätzlich dürfen Personen nicht ohne ihre Einwilligung erkennbar abgebildet werden. Ausnahme sind öffentliche Kundgebungen, in denen eine Menschenmenge abgebildet wird und Personen als "Beiwerk" zu Gebäuden.Wikipedia: Recht am eigenen Bild