Das Urheberrecht ist national unterschiedlich geregelt. Den deutschen Gesetzestext finden Sie hier:
www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Zuständig für die Nutzung von Musikstücken ist in Deutschland die GEMA.
Für Texte ist die VG Wort zuständig.