EU-Gesetzgebung zu künstlicher Intelligenz

Von b_funke |

"Das Europäische Parlament wollte vor allem sicherstellen, dass die in der EU eingesetzten KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Um potenzielle Risiken und schädliche Folgen zu vermeiden, sollen diese Systeme von Menschen überwacht werden und nicht ausschließlich durch automatisierte Prozesse gesteuert werden.

Barrierefreiheit

Von b_funke |

Die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)"
gilt für Behörden der Bundesverwaltung.

Ziel ist es, jedem den Umgang mit dem Internet und mit Computerprogrammen zu ermöglichen.

Lander haben eigene Regelungen. In Hessen gibt es das  »Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG und HessBGG in leichter Sprache)«